SG Köln, vom 14.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 23 P 310/06
Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Streitigkeiten gegen einen Schiedsstellenbeschluss nach dem SGB XI
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 21.01.2009 - Aktenzeichen L 10 B 20/08 P
DRsp Nr. 2009/15152
Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Streitigkeiten gegen einen Schiedsstellenbeschluss nach dem SGB XI
In Streitigkeiten gegen einen Schiedsstellenbeschluss nach dem SGB XI ist die Streitwertfestsetzung nach Ermessen eröffnet, weil es für keine im GKG festgelegten pauschalen Streitwerte gibt und es insbesondere nicht um eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt geht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]