1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Koblenz vom 15.12.2010 -
Der Streitwert für das Verfahren vor dem Sozialgericht wird auf 600,70 Euro festgesetzt.
2. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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