VG Ansbach, vom 22.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen AN 8 P 00.450
Streitwertfestsetzung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren
VGH Bayern, Beschluss vom 05.12.2000 - Aktenzeichen 17 C 00.2676
DRsp Nr. 2004/18271
Streitwertfestsetzung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren
Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, das im Ergebnis einer sog. Stufenklage ähnlich ist, kommt im Wertfestsetzungsverfahren nach § 10BRAGO nicht die in § 7 Abs. 2BRAGO vorgesehene Zusammenrechnung mehrerer Gegenstandswerte in Betracht; vielmehr erscheint es nach dem auch im Rahmen der BRAGO entsprechend anwendbaren Rechtsgedanken des § 18GKG angemessen, einen einheitlichen Gegenstandswert nach § 8 Abs. 2BRAGO festzusetzen.