Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. Juli 2009 -
Der Streitwert für das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Dresden wird auf 1.465.703,39 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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