Streitwertfestsetzung für selbständiges Beweisverfahren
LG Berlin, Beschluss vom 14.12.2000 - Aktenzeichen 62 T 127/00
DRsp Nr. 2004/18395
Streitwertfestsetzung für selbständiges Beweisverfahren
»Der Gebührenstreitwert für ein selbständiges Beweisverfahren ist nach dem vom Sachverständigen geschätzten Mängelbeseitigungsaufwand ohne Abschlag festzusetzen.«