Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 27. April 2009 über die Festsetzung des Streitwertes wird geändert und wie folgt gefasst:
Der Streitwert wird für das Verfahren 1 A 1337/06 bis zum Zeitpunkt der Verbindung mit dem Verfahren 1 A 1334/06 auf 3.750 € festgesetzt.
Der Streitwert wird für das Verfahren 1 A 1334/06 bis zum Zeitpunkt der Verbindung mit dem Verfahren 1 A 1337/06 auf 5.000 € und für die Zeit nach der Verbindung auf 8.750 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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