BFH, Beschluß vom 31.03.2000 - Aktenzeichen VII R 40/99; VII B 140/99
DRsp Nr. 2000/6008
Streitwertfestsetzung durch BFH; Gegenvorstellung
1. Eine ausschließlich gegen die Streitwertfestsetzung durch den BFH gerichtete Gegenvorstellung ist statthaft.2. Richtet sich eine Gegenvorstellung ausschließlich gegen die Streitwertfestsetzung, besteht kein Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 BFH EntlG.