I. Die Kläger und Antragsteller, Eltern und zwei 1997 bzw. 2000 geborene Kinder, sind jugoslawische Staatsangehörige aus dem Kosovo.
Mit Schriftsatz vom 10. April 2000 bzw. 5. Mai 2000 ließen die Kläger und Antragsteller durch ihre Bevollmächtigten beantragen, die Beklagte zu verurteilen, den Klägern eine Duldung zu erteilen und der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, den Antragstellern eine Duldung zu erteilen, bis eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergangen ist.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|