LG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 639/93
Streitwertfestsetzung bei mehreren prozessualen Wegen
OLG München, Beschluß vom 20.08.1993 - Aktenzeichen 3 W 2164/93
DRsp Nr. 1998/15151
Streitwertfestsetzung bei mehreren prozessualen Wegen
Der Streitwert richtet sich nach dem gewählten prozessualen Weg auch dann, wenn eine prozessual mögliche Alternative zu einem geringeren Wert geführt hätte.