OLG München - Beschluß vom 20.08.1993
3 W 2164/93
Normen:
BGB § 894 ; GBO § 53 Abs. 1 Satz 2 ; GKG § 25 ; KostO § 30, ZPO § 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 1993, 312
Vorinstanzen:
LG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 639/93

Streitwertfestsetzung bei mehreren prozessualen Wegen

OLG München, Beschluß vom 20.08.1993 - Aktenzeichen 3 W 2164/93

DRsp Nr. 1998/15151

Streitwertfestsetzung bei mehreren prozessualen Wegen

Der Streitwert richtet sich nach dem gewählten prozessualen Weg auch dann, wenn eine prozessual mögliche Alternative zu einem geringeren Wert geführt hätte.

Normenkette:

BGB § 894 ; GBO § 53 Abs. 1 Satz 2 ; GKG § 25 ; KostO § 30, ZPO § 3 ;

Gründe:

Der Ferienbeschluß beruht auf § 200 Abs. 4 GVG. Der Beklagte und Beschwerdeführer hat Ferienantrag gestellt.