BGH, Beschluß vom 15.10.2001 - Aktenzeichen II ZR 238/00
DRsp Nr. 2001/16101
Streitwerterhöhung wegen Hilfsaufrechnung
Weist das Gericht die Aufrechnung als unzulässig zurück, so liegt im Hinblick auf die zur Aufrechnung gestellte Forderung eine der Rechtskraft fähige Entscheidung nicht vor.