Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 28. September 2010 wird der Streitwertbeschluss der Einzelrichterin der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover vom 21. September 2010 abgeändert:
Der Streitwert des Verfahrens beträgt 20.959,33 €.
Der Gegenstandswert des Vergleichs beträgt 25.785,67 €.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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