OLG Saarbrücken - Beschluss vom 13.09.2007
1 Verg 3/07
Normen:
ZPO § 3 ; GKG § 50 Abs. 2 § 128 Abs. 4 Satz 3 ;
Vorinstanzen:
VK Saarland 3 VK 02/07 - 23.04.2007 VK Saarland 3 VK 03/07 - 23.04.2007,

Streitwertbestimmung und Kostentragungspflicht im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.09.2007 - Aktenzeichen 1 Verg 3/07

DRsp Nr. 2007/22718

Streitwertbestimmung und Kostentragungspflicht im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

»1. Die Festsetzung des Streitwerts im Vergabeverfahren erfolgt nach § 50 Abs. 2 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO. Er kann in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme festgelegt werden. 2. Auch auf Seiten der Vergabekammer ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren regelmäßig anzuerkennen.«

Normenkette:

ZPO § 3 ; GKG § 50 Abs. 2 § 128 Abs. 4 Satz 3 ;

Entscheidungsgründe:

Nach Zurücknahme der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer des Saarlandes vom 23. April 2007 war über die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 121 GWB in analoger Anwendung der §§ 269 Abs. 3 S. 2, 516 Abs. 3 ZPO zu entscheiden (vgl. Beschluss des Senates vom 29.09.2004 - 1 Verg 5/04 - ).