Die Beschwerde gegen die Streitwertentscheidung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin - 1. Kammer - vom 12.02.2009 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Es geht um den Streitwert für eine Klage gegen einen Bescheid, durch den gegen die Klägerin ein Ordnungsgeld in Höhe von insgesamt 250,-- Euro festgesetzt worden ist mit der Begründung, sie habe in zwei Fällen ihre Verschwiegenheitsverpflichtung als Bürgerschaftsmitglied verletzt.
Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert auf 250,- Euro festgesetzt.
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