Streitwertbeschwerde im selbständigen Beweisverfahren
OLG Köln, Beschluß vom 11.11.1999 - Aktenzeichen 12 W 48/99
DRsp Nr. 2000/2324
Streitwertbeschwerde im selbständigen Beweisverfahren
Eine Streitwertbeschwerde ist im selbständigen Beweisverfahren ohne ein folgendes Hauptsacheverfahren unzulässig, wenn sie mehr als sechs Monate nach der letzten verfahrensfördernden Handlung der Partei oder des Gerichts eingelegt wird.
Die gemäß § 25 III S. 1 GKG statthafte Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes für das Beweissicherungsverfahren ist nicht zulässig, weil sie nicht fristgerecht eingelegt wurde, § 25 III S. 3 GKG.
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