OLG Hamm - Beschluss vom 17.08.2006
4 W 97/06
Normen:
ZPO § 3 § 4 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 221/06

Streitwertbeschwerde durch Verfahrensbevollmächtigten

OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2006 - Aktenzeichen 4 W 97/06

DRsp Nr. 2007/8645

Streitwertbeschwerde durch Verfahrensbevollmächtigten

Verfahrensbevollmächtigte können Streitwertbeschwerde einlegen, wenn das Gericht den Streitwert zu niedrig angesetzt hat.

Normenkette:

ZPO § 3 § 4 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die Streitwertbeschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers ist zulässig. Die Verfahrensbevollmächtigten sind durch eine zu niedrige Festsetzung des Streitwertes beschwert. Wie die Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers auch noch einmal ausdrücklich klargestellt haben, haben sie die Streitwertbeschwerde im eigenen Namen eingelegt.