I.
Mit der Beschwerde begehren die Beklagten eine Heraufsetzung des Streitwerts eines durch Vergleich im landgerichtlichen Berufungsverfahrens beendeten Mietrechtsstreits.
Die klagende Vermieterin hatte ursprünglich den Wert des Rechtsstreits, mit dem sie den Abbau einer Parabolantenne durch die beklagten Mieter begehrte, in der Klage mit 3.000 EUR angegeben. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht hat dieses den Streitwert nach Anhörung der ohne Parteien anwesenden Parteienvertreter auf 2.100 EUR festgesetzt.
Das gegen das amtsgerichtliche Urteil angestrengte Berufungsverfahren endete durch Vergleich, in welchem die Kosten des Rechtsstreits so verteilt wurden, dass die Kosten erster Instanz die Klägerin zu zahlen hat, die Kosten des Berufungsverfahrens gegeneinander aufgehoben wurden.
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