LG Cottbus, vom 29.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 291/04
Streitwertberechnung bei Abtrennung der Widerklage
OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2005 - Aktenzeichen 12 W 26/05
DRsp Nr. 2005/21122
Streitwertberechnung bei Abtrennung der Widerklage
Eine Zusammenrechnung der Ansprüche von Klage und Widerklage gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 GKG kommt nicht in Betracht, wenn Klage und Widerklage in getrennten Prozessen verhandelt werden. Dies gilt auch dann, wenn Gegenstand der ersten mündlichen Verhandlung sowohl die Klage als auch die Widerklage war und erst zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens eine Abtrennung der Widerklage erfolgt ist. In einem solchen Fall ist der Streitwert für jedes infolge der Trennung entstandene Einzelverfahren zu errechnen.