Die Klägerin hat Beseitigung einer an das Einfamilienhaus der Beklagten angebauten Pergola, die auf eine Länge von 13,88 m 1,47 m tief in das Grundstück der Klägerin hineinragt, verlangt. Die Beklagte ist in den Instanzen antragsgemäß verurteilt worden. Das Oberlandesgericht hat ihre Beschwerde auf 8 000 DM festgesetzt.
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