Auf die sofortige Beschwerde des Klägervertreters wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 30.04.2009, Az.: 5 Ca 679 b/09, abgeändert und der Wert des Streitgegenstandes auf € 9.444,00 festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich im Beschwerdeverfahren gegen einen Streitwertbeschluss.
Im Hauptsacheverfahren hatte der Kläger am 08.04.2009 Kündigungsschutzklage mit folgenden Anträgen gestellt:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.03.2009, zugegangen am 31.03.2009, nicht aufgelöst worden ist und über den Beendigungszeitraum hinaus fortbesteht.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, sondern zu unveränderten Bedingungen über den Beendigungszeitpunkt hinaus fortbesteht.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|