Streitwert: Zwangsvollstreckung - Erinnerung gegen die Vollstreckung
LG Koblenz, Beschluß vom 08.08.1990 - Aktenzeichen 4 T 508/90
DRsp Nr. 2001/5604
Streitwert: Zwangsvollstreckung - Erinnerung gegen die Vollstreckung
Der Streitwert ist bei einer Vollstreckungserinnerung, die auf die Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses abzielt, entsprechend § 6ZPO nach dem Interesse des Gläubigers zu bemessen.