I.
Mit Antrag vom 14.11.2007 hat die Antragstellerin gegen den Antragsgegner ein Verfahren nach dem
Gleichzeitig wurde wegen Dringlichkeit der Erlass einer einstweiligen Anordnung über dieselben Verfahrensgegenstände beantragt.
Das Verfahren endete mit einer Vereinbarung der Parteien in der mündlichen Verhandlung vom 12.12.2007.
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