Die Parteien waren Eheleute und zu je 1/2 Miteigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Düsseldorf, Blatt ... verzeichneten Grundbesitzes. Das Grundstück war mit einer Grundschuld von 220.000,-- DM belastet. Nachdem sich die Parteien getrennt hatten, übereignete die Klägerin ihren Miteigentumsanteil an dem Grundstück dem Beklagten. Ausgehend von einem Grundstückswert von 450.000,-- DM und einer dinglichen Belastung von 220.000,-- DM verpflichtete sich der Beklagte, an die Klägerin als Ausgleich einen Betrag in Höhe von 115.000,-- DM zu zahlen. Wegen dieses Anspruchs der Klägerin wurde das Grundstück mit einer Hypothek über 115.000,-- DM belastet.
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