OLG Frankfurt/Main, vom 16.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 24 U 73/03
LG Darmstadt, vom 24.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 187/02
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer in der Insolvenz des Prozessgegners
BGH, Beschluß vom 22.02.2008 - Aktenzeichen IX ZR 234/04
DRsp Nr. 2008/4769
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer in der Insolvenz des Prozessgegners
Der bei Einlegung eines Rechtsmittels gegebene Beschwerdewert bleibt gem. § 4 Abs. 1ZPO, §§ 40, 47 Abs. 3GKG auch dann maßgebend, wenn durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlass des Rechtsmittelgegners später das Interesse des Rechtsmittelführers an der Eröffnung der Revision auf die mögliche Befriedigungsquote der geltend gemachten Forderung abgesunken ist.