OLG Frankfurt/Main, vom 27.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 26 U 9/01
LG Frankfurt/M. - 2/26 O 409/98 - 31.5.2001,
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens der Beschwerdegrenze
BGH, Beschluß vom 02.02.2006 - Aktenzeichen IX ZR 178/02
DRsp Nr. 2006/6297
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens der Beschwerdegrenze
1. Die statthafte Beschwerde (§ 544 Abs. 1ZPO) ist nicht zulässig, weil der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR nicht übersteigt, § 26 Nr. 8 EGZPO.
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