I. Der Kläger nimmt die beklagte Bank im Wege der Stufenklage auf Neuberechnung von Darlehenszinsen sowie auf Rückzahlung eines sich daraus ergebenden Differenzbetrages in Anspruch und begehrt außerdem die Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen Beratungsverschuldens.
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