BGH - Beschluß vom 03.02.2003
II ZB 19/02
Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 511 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
OLG Oldenburg,

Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

BGH, Beschluß vom 03.02.2003 - Aktenzeichen II ZB 19/02

DRsp Nr. 2003/3157

Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

Die Höhe der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft ist in der höchstrichterlichen Rechsprechung geklärt. Sie entspricht dem Aufwand an Zeit für die Zusammenstellung und Erteilung der Auskunft

Normenkette:

ZPO (ab 1.1.2002) § 511 Abs. 2 ;

Gründe: