OLG Naumburg, vom 15.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 U 128/04
LG Dessau, vom 12.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 115/04
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Räumungsklage
BGH, Beschluß vom 22.03.2006 - Aktenzeichen XII ZR 58/05
DRsp Nr. 2006/11434
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Räumungsklage
Beruft sich ein Nutzungsberechtigter gegenüber einer Kündigung auf Schutzregeln, die das Kündigungsrecht einschränken und ihm ein Recht zur Fortsetzung der Nutzung geben, so dauert die "streitige Zeit" i.S. des § 8ZPO vom Tag der Erhebung der Räumungsklage bis zu dem Zeitpunkt, den derjenige, der sich auf ein Nutzungsrecht beruft, als den für ihn günstigsten Beendigungszeitpunkt des Nutzungsvertrages in Anspruch nimmt.