LG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 90/91
Streitwert: Sicherungsübereignung - Rückgabe des Sicherungsgutes
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 10.11.1993 - Aktenzeichen 11 W 50/93
DRsp Nr. 2001/5502
Streitwert: Sicherungsübereignung - Rückgabe des Sicherungsgutes
Bei einer Klage des Sicherungsgebers gegen den Sicherungsnehmer auf Rückübertragung einer zur Sicherheit übereigneten Sache bestimmt sich der Streitwert nach dem Wert der zu sichernden Forderung, wenn dieser den Wert der übereigneten Sache nicht übersteigt; andernfalls ist der Wert der Sache anzusetzen.