Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 14. November 2008 - NC
Die Antragstellerin begehrte mit ihrem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Hauptantrag die Zuweisung eines Studienplatzes im Fach Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Kapazität, hilfsweise innerhalb der Kapazität. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert nach Rücknahme des Antrags auf 2.500,- € festgesetzt. Hiergegen wendet sich der Prozessbevollmächtigte der Klägerin mit dem Vorbringen, es lägen verschiedene Streitgegenstände vor. Der Streitwert sei deshalb auf 5.000,- € festzusetzen.
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