Auf die Beschwerde des Beklagten vom 03.04.2009 wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Essen vom 27.03.2009 (
Der Streitwert für das Verfahren wird bis zum 04.11.2007 auf 14.789,09 € und ab dem 05.11.2007 auf bis zu 2.000 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Das mit Schriftsatz vom 03.04.2009 eingelegte "Rechtsmittel" des Beklagten gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Essen vom 27.03.2009 (
Die Beschwerde hat in der Sache überwiegend Erfolg.
1.
Der Streitwert des Verfahrens belief sich zunächst auf den von der Klägerin in der Hauptsache geltend gemachten Betrag in Höhe von 14.789,07 €.
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