ArbG Siegburg, vom 14.11.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1242/88
Streitwert: Kündigung mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren - Differenztheorie
LAG Köln, Beschluß vom 08.03.1989 - Aktenzeichen 5 Ta 3/89
DRsp Nr. 1992/11811
Streitwert: Kündigung mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren - Differenztheorie
Wird in zeitlichem Abstand zu einer ersten Kündigung eine weitere Kündigung ausgesprochen, so ist zur Ermittlung des Gegenstandswerts außer dem dreifachen Monatsentgelt für die erste Kündigung die Zeitdifferenz zwischen den einzelnen Kündigungen wertmäßig zu berücksichtigen, wobei allerdings die zweite Kündigung wegen der Bedeutung einer Kündigungsschutzklage jedenfalls mit einem Mindestwert von einem Monatsgehalt zu bewerten ist (Fortführung und Modifizierung von Landesarbeitsgericht Köln EzA § 12ArbGG Streitwert Nr. 29).