I.
Die Klägerin hat sich in dem durch den gerichtlichen Vergleich vom 06.12.1985 abgeschlossenen Rechtsstreit gegen eine ordentliche Kündigung vom 15.10.1985 gewandt und zugleich auf vertragsgemäße Weiterbeschäftigung geklagt. Daneben hat sie eine Vergütungsdifferenz wegen unzutreffender Eingruppierung eingeklagt.
Das Arbeitsgericht hat den Streitwert auf den Antrag der Prozessbevollmächtigten der Parteien auf 8.854,-- DM festgesetzt. Hierbei ist von folgenden Einzelwerten ausgegangen worden:
Feststellungsantrag 5.700,-- DM
Weiterbeschäftigungsverlangen 760,-- DM
Zahlungsantrag 2.394,-- DM
8.854,-- DM
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