LAG Niedersachsen - Beschluß vom 08.02.1994
4 Ta 35/95
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ;
Fundstellen:
MDR 1994, 627

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen

LAG Niedersachsen, Beschluß vom 08.02.1994 - Aktenzeichen 4 Ta 35/95

DRsp Nr. 2001/5385

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen

Auch wenn sich die Kündigungsschutzklage gegen mehrere Kündigungen des Arbeitsverhältnisses richtet, ist nicht höher als nach dem Arbeitsentgelt für ein Vierteljahr zu bewerten.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ;
Fundstellen
MDR 1994, 627