Auf die weitere Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 10. Februar 2009 teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Der Streitwert für die erste Instanz wird festgesetzt auf 33.985 €.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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