Streitwert in Ehesachen bei mit lebenslangem Nießbrauch belastetem Grundbesitz
AG Altena, Beschluß vom 04.03.2000 - Aktenzeichen 8c F 110/99
DRsp Nr. 2004/18461
Streitwert in Ehesachen bei mit lebenslangem Nießbrauch belastetem Grundbesitz
Bestehen an einem Grundstück ein lebenslanger Nießbrauch und ein dinglich gesicherter Rückauflassungsanspruch der Eltern des Eigentümers für den Fall jeglicher Verfügung, ist der Wert dieses Eigentums bei der Streitwertbemessung nicht als Nettovermögenswert i.S. von § 12 Abs. 2 Satz 1 GKG anzusetzen.