Unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des LG Meiningen vom 04.06.2010 wird der Streitwert auf 29.746,86 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert beträgt 875,- €.
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