LG München I, vom 13.10.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 OH 12492/97
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
OLG München, Urteil vom 13.12.1999 - Aktenzeichen 15 W 3100/99
DRsp Nr. 2001/3350
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
1. Im selbständigen Beweisverfahren ist der Wert des Streitgegenstandes nach dem Interesse des Antragstellers an der fachkundigen Begutachtung zu bemessen. Dieses entspricht regelmäßig dem Wert des beabsichtigten Hauptsacheverfahrens.2. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung, es sei denn, im Beweisverfahren stellt sich ein deutlich höherer Mängelbeseitigungsaufwand heraus.
Die zulässige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners zu 3) (§ 25 Abs. 3GKG, § 9 Abs. 2 Satz 1 BRAGO) ist begründet und führt zur Wiederherstellung des ursprünglich angesetzten Streitwerts.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" abrufen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.