OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18.09.1998 - Aktenzeichen 9 W 92/98
DRsp Nr. 2001/5500
Streitwert: Hypothek - Löschungsklage
Bei Klagen auf Zustimmung zur Löschung eines Grundpfandrechtes bemißt sich der Streitwert grundsätzlich nach dem im Grundbuch eingetragenen Nennwert der Belastung.