OLG Düsseldorf - Beschluß vom 30.12.1992
11 W 123/92
Normen:
ZPO § 6 ;
Fundstellen:
OLGR-Düsseldorf 1993, 79
OLGReport-Düsseldorf 1993, 79
Vorinstanzen:
LG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 449/92

Streitwert: Herausgabe - Schlüssel für ein Kfz

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 30.12.1992 - Aktenzeichen 11 W 123/92

DRsp Nr. 2001/5506

Streitwert: Herausgabe - Schlüssel für ein Kfz

Der Streitwert für die Herausgabe von Fahrzeugschlüsseln orientiert sich am Wert der Schlüssel (nicht des Fahrzeugs), allerdings unter Berücksichtigung des Umstandes, daß das Fahrzeug bei deren Vorenthaltung nicht genutzt werden kann. Zur Wertermittlung kann auf die fiktiven Kosten der Beschaffung von Zweitschlüsseln oder der Erneuerung der Schließanlage abgestellt werden.

Normenkette:

ZPO § 6 ;

Gründe: