In dem diesem Beschwerdeverfahren vorausgegangenen Rechtsstreit hat der vom Beschwerdeführer vertretene Kläger mit seiner am 11.02.2000 eingegangenen Klage angekündigt, er werde beantragen, den Beklagten zu verurteilen, ihn ab Klagezustellung bis einschließlich 31.12.2000 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden zu beschäftigen. Der Rechtsstreit ist durch einen im Gütetermin protokollierten Vergleich erledigt worden.
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