OLG München - Beschluß vom 30.03.1984
25 W 1059/84
Normen:
ZPO § 6 ;
Fundstellen:
JurBüro 1984, 1401

Streitwert: Grundstück - Rückübertragung - Schenkung (gemischt) - Widerruf

OLG München, Beschluß vom 30.03.1984 - Aktenzeichen 25 W 1059/84

DRsp Nr. 2001/5565

Streitwert: Grundstück - Rückübertragung - Schenkung (gemischt) - Widerruf

Bestimmt bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Anwesens in Form der gemischten Schenkung der Ertragswert des Anwesens nach materiellem Recht das Verhältnis zwischen Geschenk und Gegenleistung, so ist, wenn die Schenkung widerrufen und auf Rückgabe des Anwesens geklagt wird, der Ertragswert des Anwesens auch für den Streitwert der Klage maßgeblich.

Normenkette:

ZPO § 6 ;
Fundstellen
JurBüro 1984, 1401