OLG Bamberg - Beschluß vom 29.10.1987
6 W 24/87
Normen:
GKG § 16 Abs. 2 ; ZPO § 6 ;
Fundstellen:
JurBüro 1988, 516

Streitwert: Grundstück - Herausgabe - Grundstück [vermietet] Räumung

OLG Bamberg, Beschluß vom 29.10.1987 - Aktenzeichen 6 W 24/87

DRsp Nr. 2001/5467

Streitwert: Grundstück - Herausgabe - Grundstück [vermietet] Räumung

1. Der Streitwert berechnet sich bei einer Klage auf Räumung eines vermieteten Grundstücks nach § 16 GKG. 2. Richtet sich der weitere Klageantrag auf Herausgabe eines weiteren Grundstücks, über das nach dem Vorbringen keiner Partei ein Miet- oder Pachtverhältnis besteht, ist der Streitwert hierfür nach § 6 ZPO zu berechnen.

Normenkette:

GKG § 16 Abs. 2 ; ZPO § 6 ;
Fundstellen
JurBüro 1988, 516