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1985
Sonstige
OLG
OLG Bamberg
OLG Bamberg - Beschluß vom 26.08.1985
4 W 77/85
Normen:
ErbbauVO
§
2
Nr.
4
;
ZPO
§§
3
,
6
;
Fundstellen:
JurBüro 1985, 1705
Streitwert: Grundstück - Erbbaurecht - Heimfall - Rückübertragung
OLG Bamberg,
Beschluß
vom 26.08.1985
- Aktenzeichen 4 W 77/85
DRsp Nr. 2001/5469
Streitwert: Grundstück - Erbbaurecht - Heimfall - Rückübertragung
Bei einer Klage des Grundstückseigentümers auf Rückübertragung des Erbbaurechts - Heimfallanspruch nach §
2
Nr. 4
ErbbauVO
- bemißt sich der Streitwert entsprechend §6
ZPO
nach dem objektiven Verkehrswert des Erbbaurechts.
Normenkette:
ErbbauVO
§
2
Nr.
4
;
ZPO
§§
3
,
6
;
Fundstellen
JurBüro 1985, 1705
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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