OLG Bremen - Beschluß vom 07.12.1984
W (B) 1/84 (a)
Normen:
ZPO §§ 3, 6 ;
Fundstellen:
JurBüro 1985, 764

Streitwert: Grundstück - Enteignungsbeschluß - Aufhebung

OLG Bremen, Beschluß vom 07.12.1984 - Aktenzeichen W (B) 1/84 (a)

DRsp Nr. 2001/5483

Streitwert: Grundstück - Enteignungsbeschluß - Aufhebung

Bei einem Antrag auf Aufhebung eines Enteignungsbeschlusses bestimmt sich der Streitwert auch dann nur nach dem objektiven Verkehrswert des Grundstücks, wenn der Eigentümer vorträgt, die Entschädigung sei zu niedrig, ohne hilfsweise die Gewährung einer höheren Entschädigung zu beantragen.

Normenkette:

ZPO §§ 3, 6 ;
Fundstellen
JurBüro 1985, 764