OLG München - Beschluß vom 03.02.1988
8 W 796/88
Normen:
ZPO § 6 ;
Fundstellen:
JurBüro 1988, 775

Streitwert: Grundstück - Auflassung - Zurückbehaltungsrecht

OLG München, Beschluß vom 03.02.1988 - Aktenzeichen 8 W 796/88

DRsp Nr. 2001/5564

Streitwert: Grundstück - Auflassung - Zurückbehaltungsrecht

Wird auf Auflassung eines Grundstücks geklagt, kommt es weder auf ein streitiges Zurückbehaltungsrecht als solches noch auf die Höhe des Anspruchs, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, an.

Normenkette:

ZPO § 6 ;
Fundstellen
JurBüro 1988, 775