OLG Bremen - Beschluß vom 27.07.1973
2 W 33/73
Normen:
ZPO § 6 ;
Fundstellen:
JurBüro 1973, 1087

Streitwert: Grundstück - Auflassung - Wertermittlung - Zurückbehaltungsrecht

OLG Bremen, Beschluß vom 27.07.1973 - Aktenzeichen 2 W 33/73

DRsp Nr. 2001/5485

Streitwert: Grundstück - Auflassung - Wertermittlung - Zurückbehaltungsrecht

1. Der Wert des Anspruches auf Auflassung eines Grundstücks bestimmt sich nach dem Wert des Grundstücks, der mit dem nach § 3 ZPO zu schätzenden Verkehrswert zu veranschlagen ist. 2. Der Wert des Grundstücks bleibt auch dann maßgebend, wenn der Auflassungsanspruch unstreitig ist und Streit nur besteht über ein vom Beklagten geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht.

Normenkette:

ZPO § 6 ;

Hinweise:

Siehe hierzu auch

Mümmler, JurBüro 1972, 666; ders. JurBüro 1979, 962; ders. JurBüro 1988, 1552; Schalhorn, JurBüro 1974, 1365; Waltinger, Rpfleger 1972, 85

Fundstellen
JurBüro 1973, 1087