LG Köln - Beschluß vom 21.07.1976
70 O 40/76
Normen:
ZPO § 6 ;
Fundstellen:
NJW 1977, 255

Streitwert: Grundstück - Auflassung - Herausgabe

LG Köln, Beschluß vom 21.07.1976 - Aktenzeichen 70 O 40/76

DRsp Nr. 2001/5607

Streitwert: Grundstück - Auflassung - Herausgabe

1. Der Streitwert für eine Klage auf Herausgabe oder Auflassung eines Grundstücks bestimmt sich nach dem Verkehrswert des Grundstücks.2. Dingliche Belastungen sind in Abzug zu bringen.

Normenkette:

ZPO § 6 ;

Gründe:

Bei der Streitwertfestsetzung ist zunächst von einem Wert der Grundstücke von 2.500.000,-- DM auszugehen. Diesen Wert hat der Antragsteller als Kläger in der Hauptsache selbst angegeben. Seine Behauptungen in Erwiderung der Beschwerde lassen einen anderen Wert nicht sicher erkennen.