OLG Bamberg - Beschluß vom 11.03.1987
2 WF 18/87
Normen:
BGB §§ 1477, 1478 ; ZPO §§ 3, 6 ;
Fundstellen:
JurBüro 1987, 747

Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenleistung Zug-um-Zug

OLG Bamberg, Beschluß vom 11.03.1987 - Aktenzeichen 2 WF 18/87

DRsp Nr. 2001/5468

Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenleistung Zug-um-Zug

1. Bei einer Klage auf Zustimmung zur Auflassung eines zum Gesamtgut einer früheren Gütergemeinschaft gehörenden Grundstücks bestimmt sich der Streitwert nach dem ideellen Anteil hieran. 2. Eine Gegenleistung Zug-um-Zug oder ein Zurückbehaltungsrecht haben auf den Streitwert keinen Einfluß.

Normenkette:

BGB §§ 1477, 1478 ; ZPO §§ 3, 6 ;
Fundstellen
JurBüro 1987, 747