1. Bei einer Klage auf Zustimmung zur Auflassung eines zum Gesamtgut einer früheren Gütergemeinschaft gehörenden Grundstücks bestimmt sich der Streitwert nach dem ideellen Anteil hieran.2. Eine Gegenleistung Zug-um-Zug oder ein Zurückbehaltungsrecht haben auf den Streitwert keinen Einfluß.