OLG Bamberg - Beschluß vom 25.04.1989
1 W 12/89
Normen:
ZPO § 6 ;
Fundstellen:
JurBüro 1989, 1598

Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenforderung

OLG Bamberg, Beschluß vom 25.04.1989 - Aktenzeichen 1 W 12/89

DRsp Nr. 2001/5466

Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenforderung

Bei einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks richtet sich der Streitwert auch dann nach dessen Verkehrswert, wenn die Auflassung nur wegen einer vergleichsweise geringen Gegenforderung verweigert wird.

Normenkette:

ZPO § 6 ;
Fundstellen
JurBüro 1989, 1598