Streitwert: Grundstück - Auflassung - Erreichung des Vollzugs
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18.05.1992 - Aktenzeichen 9 W 36/92
DRsp Nr. 2001/5509
Streitwert: Grundstück - Auflassung - Erreichung des Vollzugs
§ 3ZPO, nicht § 6ZPO, ist anwendbar, wenn zwar der Klageantrag auf Auflassung eines Grundstücks gerichtet ist, die Auflassung aber bereits erklärt ist und der Kläger wirtschaftlich betrachtet nur erreichen will, daß der Beklagte den Notar zum Vollzug des Eigentumserwerbs veranlaßt/ermächtigt.